Unsere Schulordnung
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Schulordnung der Hauptschule Rahden
Diese Schulordnung soll das Verhalten aller Schülerinnen und Schüler durch Einsicht positiv beeinflussen. Sie soll sowohl ein hohes Maß an Freizügigkeit als auch den größtmöglichen Schutz jedes einzelnen gewährleisten. Dies ist möglich, wenn sich jede Schülerin und jeder Schüler bewusst ist, Mitglied einer Gemeinschaft zu sein. Gemeinschaftliches Zusammenleben erfordert ein ausgewogenes Verhältnis von Rechten und Pflichten. Diese Schulordnung gilt für alle Mitglieder der Hauptschule Rahden.
1. Wir nehmen Rücksicht aufeinander, damit wir friedlich zusammenleben.
2. Wir achten und schonen fremdes Eigentum. Also
- nehmen wir keine Schulsachen, Jacken, Fahrräder und sonstiges Eigentum von Mitschülerinnen und Mitschülern an uns oder beschädigen diese Dinge.
- lassen wir weder Geld noch Wertgegenstände in unseren Jacken an der Garderobe zurück, denn das verführt zu Diebstahl (die Schule haftet nicht für gestohlene Sachen).
- schonen wir unsere Schulmöbel und unsere Schulausstattung.
- halten wir unseren Arbeitsplatz und unsere Räume sauber. Das heißt auch:
- Wir kauen auf dem gesamten Schulgelände keine Kaugummis. Auf dem Schulhof spucken wir keine Kerne auf den Boden oder spucken überhaupt. Wir halten unseren Schulhof, die Außenanlagen und die Toiletten sauber. Wir treten nicht an die Wände und auch nicht auf die Sitzflächen von Stühlen und Bänken.
- Wir betreten nicht die Beete rund um das Schulgebäude. Wir säubern unsere Schuhe auf den Fußabtretern am Eingang von grobem Schmutz. Unsere Schuhsohlen (auch die der Sportschuhe) sollen keine schwarzen Streifen hinterlassen.
3. Wir wissen, dass Rauchen, Alkohol und andere Drogen für alle Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler verboten sind und beachten dieses Verbot.
4. Wir werfen und schießen nicht mit Gegenständen, denn wir wollen niemanden verletzen. Das gilt auch für Schneebälle.
5. Waffen jeder Art und andere Gegenstände, die unsere Mitschüler verletzen könnten (z.B. Laser-Pointer), sind verboten.
6. Wir beachten die folgenden Regeln, die im Schulhaus gültig sind:
- Durch einen zusätzlichen Gong wird um 7:45 Uhr der offene Schulbeginn angekündigt.
- Ab dann können sich die Schüler entweder auf dem Schulhof oder im Schulgebäude aufhalten. Im Gebäude ist der Aufenthalt sowohl in den Klassenräumen als auch auf dem oberen Flur erlaubt. Im Neubaubereich ist auch der Aufenthalt auf dem unteren Flur erlaubt. Die Schulordnung ist dabei zu beachten (kein Lärm, kein Herumtoben, keine Sachbeschädigungen usw.)
- Ab 7:55 Uhr halten sich alle Schüler nur noch in ihrem Klassenraum bzw. vor den Fachräumen oder auf den vereinbarten Warteplätzen (z.B. vor dem Sportunterricht auf dem Schulhof) auf. Kein Schüler befindet sich mehr auf den Fluren, auf den Toiletten oder dem Schulhof. Die Türen der Klassenräume sind geschlossen.
- Wir gehen an unsere Plätze, toben nicht herum und bereiten unseren Arbeitsplatz auf den Unterricht vor.
- Wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrerin/kein Lehrer erschienen ist, fragt die Klassensprecherin/der Klassensprecher im Sekretariat oder im Lehrerzimmer nach.
- Anoraks, andere Jacken, Mützen und Schals hängen wir nicht über die Stuhllehne, sondern an die Garderobe.
- Wenn wir unseren Klassen- oder Fachraum zur Pause oder nach Unterrichtsschluss verlassen, schalten wir die Beleuchtung aus und schließen Fenster und Türen.
- Zu den Pausen verlassen wir zügig das Schulgebäude und begeben uns auf den Schulhof. Bei Regen und kaltem Wetter können wir uns auch im Flur vor dem Forum aufhalten. Ob dies erlaubt ist, wird durch eine Durchsage "Regenpause" bekannt gegeben.
- Die Innentoiletten benutzen wir nur während der Stunden, nicht in den Pausen.
- Nach Unterrichtsschluss verlassen wir zügig das Schulgebäude und begeben uns auf direktem Weg nach Hause bzw. zur Schulbushaltestelle, ohne die zu stören, die noch Unterricht haben.
- Die Notausgänge benutzen wir nur im Alarmfall oder nach ausdrücklicher Erlaubnis und Beaufsichtigung durch einen Lehrer.
- Die roten Knöpfe an den Feuerschutztüren sind kein Spielzeug, sie sollen uns im Notfall helfen!
7. Wir beachten folgende Regeln, die auf dem Schulhof, dem Platz der Begegnung und auf dem übrigen Schulgelände gelten:
- Während der Pausen halten wir uns nur auf unserem eigenen Schulhof auf. Darüber hinaus dürfen wir uns aber auch auf dem Teil des Platzes der Begegnung aufhalten, der nicht zum Schulhof der Realschule gehört. Auf dem gesamten Platz der Begegnung sind keine Lauf- oder Ballspiele erlaubt.
- Wir besuchen nur unseren eigenen Kiosk. Hier verhalten wir uns fair und drängeln nicht.
- Wir befolgen die Anweisungen aller Lehrkräfte und der Hausmeister der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums.
- Unfälle und Sachbeschädigungen melden wir sofort der Aufsicht oder dem Rektor.
- Die Außentoiletten sind keine Aufenthaltsräume.
- Radfahrer steigen an der Grenze des Schulhofes bzw. des Platzes der Begegnung ab und schieben ihr Rad bis zu den Fahrradständern; nur dort werden Räder abgestellt. Nach Unterrichtsschluss schieben wir die Fahrräder bis an die Grenzen des Schulhofes bzw. des Platzes der Begegnung. Erst dort steigen wir auf, damit wir unsere Mitschüler nicht gefährden.
- Wir verlassen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht ohne Genehmigung!
8. Unfälle auf dem Schulgelände, auf dem Schulweg und auch im Schulbus melden wir möglichst sofort dem Rektor.
9. Bei Ertönen der Alarmsirene gilt die Alarmordnung, die in allen Klassen, Fachräumen und Fluren aushängt.
10. Handys sind während der Unterrichtszeit ausgeschaltet, damit der Unterricht nicht gestört wird.
11. Bei Verstößen gegen diese Schulordnung entscheidet der Klassenlehrer, der Schulleiter, die Klassenkonferenz oder die Lehrerkonferenz über die Anwendung von Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen gemäß der Allgemeinen Schulordnung (ASchO).
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